Die Aufklärung von Betrugs- oder Korruptionssachverhalten ist notwendig für die Ermittlung von Tätern und Schadenshöhen.
Je nach Art des Vorfalls ist eine Sonderuntersuchung in Verbindung mit der Beratung durch kompetente Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer notwendig, um die Erkenntnisse in den richtigen Kontekxt zu setzen.
Daher sind die Ergebnisse der Sonderuntersuchung die Grundlage, um bei Bedarf Empfehlungen zu erarbeiten. Dadurch ist eine Optimierung der Unternehmensorganisation möglich, mit der zukünftige Fälle besser verhindert werden können. Die Implementierung präventiver Maßnahmen und Kontrollsysteme kann jedoch in solchen Situationen ohne kompetente Beratung Unternehmen in größere Schwierigkeiten bringen.
Auch bei länderübergreifende Fälle können durch die jeweiligen Teams unserer Partnerunternehmen/-kanzleien mit bearbeitet werden.
